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Ciper & Coll.

Anwaltskanzlei

Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht u Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Oberlandesgericht Nürnberg


10. Juni 2018, 13:36
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Oberlandesgericht Nürnberg vom 22.05.2018
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Patientenrecht:
Fehlerhaftes Einsetzen eines Hüftimplantates, OLG Nürnberg, Az.: 5 U 1578/17

Chronologie:
Die Klägerin stellte sich wegen bestehender Schmerzen an der rechten Hüfte beim Beklagten vor, der ihr eine Hüft-Totalendoprothese empfahl. Postoperativ litt die Klägerin weiterhin unter Schmerzen. Eine Beinlängendifferenz wurde festgestellt.

Verfahren:
Mit dem Vorfall war zunächst das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 11 O 9271/14) befasst und hatte die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Entgegen der Auffassung des Landgerichtes sah der OLG-Senat sehr wohl Anknüpfungspunkte einer fehlerhaften Risikoaufklärung und schlug den Parteien eine gütliche Einigung über 10.000,- Euro vor, die der Klägerin jedoch als noch zu gering erscheint.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen macht es oftmals Sinn, erstinstanzliche Entscheidungen durch qualifizierte OLG-Senate hinterfragen zu lassen, so wie hier. In der Rechtsmittelinstanz werden oft andere Auffassungen vertreten, die sich dann zugunsten des geschädigten Patienten auswirken, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C.Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

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