Direkt zum Inhalt
Rechtsanwalt Senn

Anwaltskanzlei

Bei Kapitalanlagen droht Verjährung zum Jahresende


26. Mai 2011, 10:05
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Über erhebliche Verlustrisiken wird oft nicht aufgeklärt

Viele Kleinanleger werden von Finanzberatern gezielt geworben, um risikobehaftete Fondsbeteiligungen an den Mann zu bringen und hierfür dicke Provisionen einzustreichen. Insbesondere atypisch stille Beteiligungen an der Südwest Finanz Vermittlung (Erste/Zweite/Dritte) AG sowie Kommanditbeteiligungen an der SHB Innovative Fondskonzepte AG („Einkaufszentrum Carré Göttingen“, „Businesspark Stuttgart“, „Altersvorsorgefonds“ u.a.) und der RWB AG („PrivateCapital PLUSsystem“, „Global Market...“ u.a.) im Bereich der „Private Equity“, aber auch andere Fondsbeteiligungen (wie z.B. Schiffsfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds etc.) werden zumeist ohne die notwendige Risikoaufklärung vermittelt.

Der Vertragsabschluss läuft fast immer nach demselben Muster ab. Über eine telefonische Kontaktaufnahme wird den Anlegern eine kostenlose Finanzanalyse angeboten, welche schließlich „Verbesserungsmöglichkeiten“ finden soll. Mit eindringlichen Worten, abenteuerlichen Berechnungen und unter bewusstem Verschweigen der vielfältigen Risiken werden den Anlegern Beteiligungen an geschlossenen Fonds empfohlen, welche für die jeweiligen Anlagezwecke (wie z.B. Altersvorsorge, Vermögensaufbau) viel höhere Renditen bringen als die üblichen Anlageformen, wie z.B. Bausparverträge oder Lebensversicherungen.

Da es die Vermittler gut verstehen, die Vorteile dieser Anlagen herauszuheben und Fragen nach eventuellen Risiken zu verharmlosen, sind sie oft erfolgreich mit der Anwerbung neuer Anleger, welche nach den blumigen Ausführungen zumeist selbst von einer für sie idealen Anlagemöglichkeit überzeugt sind.

Erst nach vielen Jahren, wenn die versprochenen Ausschüttungen zurückgehen oder ganz ausbleiben, werden viele misstrauisch und beschäftigen sich erstmals eingehend mit der abgeschlossenen Anlage. Hierbei müssen sie oft feststellen, dass es mit der versprochenen Sicherheit der Beteiligung nicht weit her ist. Vielen ist nicht bewusst, dass sie sich mit ihrer Unterschrift über einen sehr langen Zeitraum von mitunter bis zu 30 Jahren oder noch länger, direkt oder über einen Treuhänder, an einem Unternehmen beteiligt haben und somit zwar an dessen Gewinnen partizipieren, aber auch an dessen Verlusten (!). Im Extremfall, wie beispielsweise der Insolvenz des Unternehmens, droht somit der Totalverlust aller eingezahlten Beträge.

Mitunter ist es erschreckend, welche falschen Vorstellungen bei den Anlegern auch noch nach Jahren vorherrschen. Einige sind felsenfest davon überzeugt, dass sie lediglich eine Art „Sparvertrag“ abgeschlossen hätten und gehen selbst nach erfolgter Aufklärung über das Modell einer Unternehmensbeteiligung davon aus, dass sie bei einer Beendigung im schlechtesten Fall ihre „Spareinlage“ zurückerhalten werden und eben keine Gewinne gemacht hätten. Den meisten geht aber spätestens dann ein Licht auf, wenn ihnen klar wird, dass sie bei einer Beendigung lediglich ein so genanntes „Auseinandersetzungsguthaben“ bekommen, was bedeutet, dass lediglich ein Anspruch auf den entsprechend der Beteiligungssumme anteiligen Wert des Unternehmens im Zeitpunkt des Ausscheidens besteht.

Einzelnen Anlegern, welche ihre Beteiligung bereits erfolgreich beenden konnten, wurde ein Guthaben von weniger als 5 % der eingezahlten Beträge berechnet. In Einzelfällen wurde gar ein „negatives Guthaben“ berechnet, so dass noch zusätzliche Beträge bezahlt werden mussten, um letztendlich nichts (!) zurückzuerhalten.

In der Regel kommt die Erkenntnis sehr spät, dass eben kein „Sparvertrag“ mit monatlicher „Sparrate“ abgeschlossen wurde, sondern lediglich eine Beteiligung an einem Unternehmen und dass das Wohl und Wehe des eingezahlten Geldes alleine von der mehr oder weniger gekonnten und seriösen Anlagestrategie der Fondsgeschäftsführung abhängt.

Hinzu kommt, dass oft lediglich ein Teil der eingezahlten Beteiligungssummen überhaupt für Investitionszwecke und somit für die beabsichtigte Geldvermehrung zur Verfügung steht, da in der Regel ohne Kenntnis des einzelnen Anlegers bis zu 25 % und mehr für Kosten und Provisionen verwendet werden. Wie mit so wenig tatsächlich arbeitendem Kapital die versprochenen Gewinne (oft ca. 10 % jährlich) erwirtschaftet werden sollen, bleibt zumeist offen. Von seriösen Finanzexperten wird dies auch nahezu ausgeschlossen.

Wem dieser Sachverhalt bekannt vorkommt und wer sich nun fragt, was er eigentlich für eine Kapitalanlage abgeschlossen hat und wofür er monatliche Raten bezahlt, bleibt nur eindringlich zu raten, schnellstmöglich eine anwaltliche Prüfung zu veranlassen. Für Beteiligungen, welche bereits vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, droht nämlich die endgültige Verjährung möglicher Ansprüche gegen die Beteiligungsgesellschaft und den Vermittler zum Ende des Jahres 2011.

Torsten Senn
Rechtsanwalt

Kesselstr. 19
70327 Stuttgart

Tel.: 0711/945585588
Fax: 0711/945585520

@email
www.rechtsanwalt-senn.de

Kontakt