Zu den Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Berlin kam es, als klar wurde, dass die BWF, so der Vorwurf der BaFin, ein verbotenes Bankgeschäft betreibt. Demnach wurden über 8.000 Anlegern Goldsparverträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 200 Millionen Euro verkauft und den Anlegern zugleich zugesagt, das Gold später zu einem höheren Preis zurückzukaufen. Diese Vorgehensweise der BWF bewertet die BaFin wohl als Bankgeschäft, für das die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) aber anscheinend keine Erlaubnis der BaFin erhalten hatte.
„Für die Anleger sieht es damit wieder einmal schlecht aus. Es ist zwar zu erwarten, dass es zu einer gewissen Rückzahlung der Anlegergelder kommen könnte, allerdings ist zu befürchten, dass ein Großteil der investierten Gelder verloren ist“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Es stellt sich damit wie so oft die Frage, wie die Geschädigten ihre Verluste reduzieren können.“
Hierfür kommt insbesondere ein Vorgehen gegen Anlageberater in Betracht. „Wie uns unsere Mandanten übereinstimmend mitgeteilt haben, wurde der Erwerb der Goldbarren als risikolose Geldanlage empfohlen. Dies, obwohl das Anlagekonzept unserer Ansicht nach nicht hinreichend plausibel ist. Denn wir können nicht nachvollziehen, wie eigentlich die Gewinne, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollten, erwirtschaftet werden sollten. Die von der der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) vorgestellte Begründung überzeugt uns nicht wirklich“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Da zu den Pflichten einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber insbesondere eben auch die Plausibilitätsprüfung gehört, besteht in der Verletzung dieser Pflicht der Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch der Anleger.“
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Anleger, die sich der kostenfreien Interessensgemeinschaft „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)“ anschließen möchten, können sich jederzeit an CLLB Rechtsanwälte wenden.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: @email Web: www.cllb.de