Das sah das OLG München in insgesamt vier Filmfonds-Fällen grundsätzlich anders und bestimmte, dass Kommanditisten gleichgestellt zu behandeln seien. In allen in München verhandelten Verfahren wurde die Revision vor den BGH getragen - zwei Mal wurde diese nach mündlicher Verhandlung zurückgezogen, zweimal nun endgültig abgewiesen.
Kommanditisten, deren Einlage über Treuhänder verwaltet wird, ist nun sehr deutlich das Recht zugesprochen worden, Listen aller Gesellschafter anzusehen. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und Partner bei mzs-Rechtsanwälte in Düsseldorf: "Andererseits muss es diesen Kommanditisten freilich auch bewusst sein, dass das Karlsruher Urteil auch das Ende der Anonymität bedeutet!"
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat damit klargestellt, was in Fachkreisen stets als juristischer Status Quo angesehen wurde. Die Entscheidung birgt Vor- wie Nachteile für die Fondszeichner.”
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