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Agentur

Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte der Eltern auf Teilzeit


22. Februar 2013, 15:18
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Urteil vom 19. Februar 2013 die Rechte von Müttern bzw. Vätern auf Elternteilzeit gestärkt (Az.: 9 AZR 461/11). Demnach können Eltern ihren Anspruch auf Elternteilzeit auch gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen. Rechtsanwalt Alexander Heumann aus Düsseldorf begrüßt das Urteil. „Mit dieser Entscheidung lassen sich Familie und Beruf besser vereinbaren.“

Grundlage für die Entscheidung des BAG ist das Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz. Dieses schreibt vor, dass eine Mutter oder Vater zwei Mal einen Anspruch auf Elternteilzeit, also auf eine verkürzte Wochenarbeitszeit, auch dann hat, wenn der Arbeitgeber damit nicht einverstanden ist. Dieser Anspruch kann nur aus „dringenden betrieblichen Gründen“ verweigert werden.

In dem Fall vor dem BAG ging es nun um eine Mutter, die zum dritten Mal bei ihrem Arbeitgeber Teilzeit beantragt hatte. Die wollte der Arbeitgeber ihr nicht zugestehen. Die Richter entschieden, dass einer dritten Teilzeit nichts im Wege stehe, da die ersten beiden Regelungen zur Elternteilzeit einvernehmlich getroffen worden seien. Dadurch sei der zweimalige Anspruch auf Elternteilzeit gegen den Willen des Arbeitgebers nicht erloschen.

Mehr Informationen: http://familien-u-erbrecht.de/aktuelles/

Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
- Fachanwalt für Familienrecht -
Am Wehrhahn 23
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