Für Althüser, der im wachsenden Expertennetzwerk schon seit Jahren dem Honorarberatungsansatz treu ist, steht die provisionsvergütete Anlageberatung damit vor der Wand: "Es wird quasi ein neuer Berufsstand geschaffen und öffentlich legitimiert: Durch die Einführung der geschützten Bezeichnung des Honorar-Anlageberaters im Wertpapierhandelsgesetz sowie des Honorar-Finanzanlagenberaters in der Gewerbeordnung wird für die Kunden zukünftig transparenter, ob die Dienstleistung der Anlageberatung durch Provisionen des Produktanbieters oder nur durch das Honorar des Kunden vergütet wird. "
Althüser zitiert das Bundesfinanzministerium: "Der Kunde kann entscheiden, welche Form der Anlageberatung er in Anspruch nehmen möchte. Der Kunde kann sich künftig auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in einem öffentlich einsehbaren Register über Honorar-Anlageberater informieren. Entsprechende Eintragungspflichten bestehen zudem für ,Honorar-Finanzanlagenberater‘ bei den von den Industrie- und Handelskammern geführten zentralen Registern."
Das Gesetz könnte bereits Mitte 2014 in Kraft treten, so das Ministerium - Widerstand ist auf politischer Ebene nicht in Sicht.
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