Lange Zeit blieben die Bußgelder unverändert. Jetzt wird eine ganze Reihe von Erhöhungen für Verkehrssünden fällig. Wer falsch parkt, die Parkscheibe vergisst oder die Parkzeit überzieht, soll künftig 5 Euro mehr für diese Vergehen bezahlen. Für das Blockieren eines Radwegs werden 20 statt bisher 10 Euro Bußgeld verhängt. Der Höchstsatz bleibt bei 35 Euro und wird fällig, wenn z.B. eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt wird.
Auch Radfahrer müssen für ihre Verkehrsvergehen tiefer ins Portemonnaie greifen. 5 bis 10 Euro mehr werden für die verschiedenen Vergehen fällig. „Falls ein Radweg vorhanden ist, müssen Radfahrer ihn auch benutzen – und zwar in der richtigen Richtung. Sonst werden 20 Euro Bußgeld fällig“, erläutert Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte. Auch wer eine Einbahnstraße in falscher Richtung entlang radelt, muss ein Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro zahlen. Fahren ohne Licht soll demnächst 20 statt der bisherigen 10 Euro kosten.
Die neuen Sätze für das Bußgeld sollen am 1. April 2013 in Kraft treten. Hintergrund der Reform ist, dass die abschreckende Wirkung der Bußgelder erhöht werden soll. Diese sei bei den derzeitigen Sätzen zu großen Teilen ausgeblieben, kritisierten vor allem die Bundesländer.
Außerdem kritisierte die Länderkammer die geplante Reform des Punktesystems in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Der Bundesrat sprach sich dafür aus, Verkehrsverstöße mit maximal 2 Punkten zu sanktionieren und nicht wie geplant mit 3 Punkten. Auf der anderen Seite seien die Verfallsfristen für die Punkte in Flensburg teilweise zu kurz. Das Bundesverkehrsministerium signalisierte bereits Gesprächsbereitschaft.
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