Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte, nachdem es zu keiner außergerichtlichen Einigung gekommen war, für den Anleger Klage vor dem Landgericht Ravensburg erhoben und dabei geltend gemacht, dass dem Kläger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen. Gestützt wurden diese Ansprüche zum einen auf den Umstand, dass der Anleger nur sichere Anlagen zeichnen wollte, ihm stattdessen aber solche mit dem Risiko des Totalverlustes vermittelt wurden. Zum anderen warf der Anleger der Bank vor, ihn nicht darüber aufgeklärt zu haben, dass dieser für die Vermittlung der streitgegenständlichen Beteiligung Provisionen zuflossen. Nachdem das Gericht deutlich seine vorläufige Rechtsansicht dahingehend geäußert hatte, dass die Ansprüche begründet sein könnten, zeigte die Bank Vergleichsbereitschaft. Mit Datum vom 14.07.2011 wurde daraufhin ein Vergleich geschlossen, wonach die beklagte Bank eine Zahlung in oben genannter Höhe leistet.
„Dieser Vergleich bestätigt unsere Rechtsansicht, wonach Banken im Rahmen einer Anlageberatung über den Erhalt von Rückvergütungen aufklären müssen, vollumfänglich,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vor dem Landgericht Ravensburg geführt hat. „Denn das Landgericht hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Beratung für fehlerhaft hält. Für die Anleger des CFB Fonds Nr. 159 ist dieser Vergleich ein positives Zeichen – dies insbesondere angesichts der zurzeit auf dem Zweitmarkt gehandelten Kurswerte, die deutlich unter dem Nominalbetrag liegen.“
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen.
Pressekontakt: Christian Luber, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: @email Web: www.cllb.de