Regensburg. Wenn eine Gesetzesänderung damit begründet würde, dass diese dem Wohle der deutschen Allgemeinheit diene und die Gesellschaft vor der Kriminalität schütze, würden die meisten Deutschen eine Gesetzesänderung befürworten. Doch hinter der positiven Fassade verbirgt sich gegebenenfalls ein negativer Nebeneffekt – so wie auch bei einer möglichen Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Bezug auf die Bestandsdatenauskunft. Christian Volkmer, zertifizierter Datenschutzexperte, Datenschutzbeauftragter und Geschäftsführer der Projekt 29 GmbH & Co. KG, warnt vor den Risiken einer solchen Gesetzesänderung: „Falls das Gesetz tatsächlich durchgesetzt werden sollte, dürften Bestandsdaten, welche bei Telekommunikationsanbietern gesammelt werden, an das Bundeskriminalamt weitergeleitet werden. Das BKA hätte somit Einblick in private Daten der Anwender und dürfte sie analysieren, ohne die Anwender darüber informieren zu müssen.“ Name, Adresse, aber auch Pin- und PUK- Nummer sind unter anderem in den Bestandsdaten begriffen, welche nach gesetzlich erlaubter Bestandsdatenauskunft an das Bundeskriminalamt gegeben werden dürften. Datenschutzexperte und Datenschutzbeauftragter Volkmer weiß aus jahrelanger Erfahrung: „Das Ziel dieser Gesetzesänderung scheint offensichtlich. Das Bundeskriminalamt ist an Kommunikationsdaten interessiert, um der Kriminalität einen Schritt voraus sein. Bislang war die Datenweitergabe allerdings aufgrund des Fernmeldegesetzes nicht zulässig, was sich aber nach einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes ändern könnte.“ Informationen zum vom Datenschutzexperten Christian Volkmer geführtem Unternehmen, finden Sie unter: www.projekt29.de
Der Diplom-Informatiker Christian Volkmer beobachtet die aktuellen politischen Geschehnisse stets mit kritischem Auge. Gerade der Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes bereitet ihm Sorgen. Der Datenschutzbeauftragte und Datenschutzexperte äußert sich kritisch: „Um an Informationen mit kriminellen Inhalten zu gelangen, müsste das BKA die Bestandsdaten aller Anwender kontrollieren. Auch von denjenigen, die bislang noch nicht kriminell auffällig geworden sind – und es wahrscheinlich auch niemals werden. Damit wird der Gesellschaft ein kriminelles Potenzial unterstellt, obwohl wir in einem Land leben, in dem immer noch die Unschuldsvermutung gilt.“
Im deutschsprachigen Raum ist Christian Volkmer einer der wenigen bekannten zertifizierten Datenschutzexperten. Schon im Alter von 18 Jahren gründete Volkmer das Unternehmen Projekt 29: www.projekt29.de.Nach dem Studium der Informatik und BWL in Regensburg und Darmstadt ist der Unternehmer, Jahrgang 1977, inzwischen selbst als Dozent für Informationssicherheit und Datenschutz an den Hochschulen in Regensburg und Darmstadt tätig. Er informiert auf Vorträgen sowie auf Fachtagungen über das äußerst sensible Thema der Datenauslagerung.
Bei Fragen oder Interviewwünschen wenden Sie sich gerne jederzeit an den Pressereferenten von Projekt 29, Rafael Pilsczek, unter 0 170 / 310 79 72.
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Seit 1996 ist die Projekt 29 GmbH & Co. KG in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit an den Standorten Regensburg, Hamburg, Berlin tätig. Christian Volkmer, geschäftsführender Gesellschafter von Projekt 29, ist einer der wenigen zertifizierten Experten in Datenschutzfragen für Unternehmen im deutschsprachigen Raum.