Darüber hinaus hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Denn zahlreiche Anleger, die sich bislang bei CLLB Rechtsanwälte gemeldet haben, sind bei Erwerb der Beteiligung nicht ordnungsgemäß beraten worden. So wurde u.a. nicht auf das Totalverlustrisiko und die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung hingewiesen. Stattdessen wurde die Anlage als sehr sicher dargestellt. Klärt der Berater den Anleger nicht ordnungsgemäß auf, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche des Anlegers. Dieser kann dann nicht nur Rückabwicklung der Beteiligung und die Auszahlung des investierten Betrages geltend machen, sondern darüber hinaus Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Insbesondere hinsichtlich der Prospekthaftungsansprüche ist dabei Eile geboten, da diese Ansprüche einer sehr kurzen Verjährung unterliegen.
Pressekontakt: Istvan Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: @email; Web: www.cllb.de