Bei einer Unternehmensgröße von 50 Quadratmeter oder weniger konnte sich ein Lokal entschieden, ob es ein komplettes Raucher-Lokal oder Nicht-Raucher-Lokal sein wolle. Bei größeren Lokalen konnte durch einen teuren Umbau ein eigener Raucherbereich, mit Abtrennung zum Nicht-Raucher-Sektor geschaffen werden. Eine der wenigen Bedingungen waren die Größenverhältnisse: Der Nicht-Raucher-Bereich musste größer als der Raucher-Bereich sein.
Doch ab 1. November ist Schluss mit all diesen Gesetzeslücken. Das endgültige Verbot des Rauchens in der Gastronomie ist eine beschlossene Sache. Die entsprechende Gesetzes-Novelle geht sogar auf das Jahr 2015 zurück. Im Mai 2018 wurde jedoch kurz vor Inkrafttreten die Notbremse gezogen. Die damalige FPÖ Regierung hat das Gesetz verhindert. Doch das Ibiza Video schadet nun auch Rauchern. Wegen dem Skandal und der Regierungsauflösung konnte nun das Gesetz schnell umgesetzt werden.
Hier gibt es weitere Informationen und die Standaschenbecher für den Außenbereich, die so mancher Wirt nun brauchen könnte: https://kommunalbedarf.at/standaschenbecher