Allen drei Gesellschaften ist weiterhin gemein, dass sie Anlegergelder durch die Kündigung bestehender Kapitallebensversicherungsverträge oder Bausparverträge eingesammelt haben. Die Produktnamen der unterschiedlichen Darlehensverträge bei der DIG AG lauteten „Perea“, „Vario“, oder „Multicash“. Für größerer Anlagesummen hat die DIG AG das Produkt „Serie“ als Inhaberschuldverschreibung angeboten.
Betroffene Anleger können ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, der diese mit Hinweis auf sog. „Rangrücktrittserklärungen“ in den abgeschlossenen Verträgen zurückweisen wird. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Johannes Bender, der Kanzlei Bender & Pfitzmann, Düsseldorf, weist darauf hin, dass Gläubigerforderungen mit den richtigen Ansatzpunkten begründet werden müssen, damit sie zur Tabelle aufgenommen werden können. Zudem kamen bei der DIG AG unterschiedliche Rangrücktrittserklärungen zur Anwendung.
Gegen die Vorgängergesellschaft (GFI AG) hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann bereits mehrere zusprechende Urteile gegen die Vorstände und den Vertrieb erstreiten können. Neben den Vorständen dürften nach Ansicht der Kanzlei Bender & Pfitzmann auch die Aufsichtsräte haften, da das Geschäftskonzept von Beginn an nicht geeignet war, die versprochenen Renditen erwirtschaften zu können.
Denn von Anfang an sind 25 % der Anlagesummen als Provision in den Vertrieb geflossen. Nur ein Bruchteil des angelegten Geldes ist überhaupt in Immobilien geflossen, so dass der Insolvenzverwalter der DIG AG von einem „modifizierten Schneeballsystem“ spricht. Ein Großteil der Mittel wurde zweckentfremdet und zur Befriedigung von Gläubigern der zuvor gegründeten Schwestergesellschaften GFI AG und EFI AG verwendet.
Die Kanzlei Bender & Pfitzmann vertritt bereits eine Vielzahl betroffener Anleger der DIG AG, damit diese ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten