Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz war abgelehnt worden, weil den rot-grün regierten Bundesländern die Nachbelastung von den Geldern, die bei Schweizer Banken angelegt waren, zu niedrig ist. Steuerexperte Alfred Himmelsbach aus Lahr: „Steuerhinterziehung sollte nach ihrer Auffassung höher belastet werden.“
Wie schon erwähnt gehen dem Staat durch die Ablehnung der Ratifizierung rund 2 Milliarden zusätzliche Steuereinnahmen verloren. Die Schweizer Banken hatten diesen Betrag im Abkommen garantiert. Tatsächlich war angenommen worden, dass die Summe von ca. 6 Milliarden Euro auf der Grundlage des Abkommens in die deutschen Kassen fließen. „Die Entscheidung, auf die im Abkommen vorgesehene pauschale Regelung zu verzichten, wird nach sich ziehen, dass verstärkt Aktivitäten von Seiten der Steuerfahndung entwickelt werden, um statt der pauschalen Steuern von 6 Milliarden Euro diesen Betrag durch Fahndungsmaßnahmen zu bekommen“, so Alfred Himmelsbach, Steuerberater in Lahr.
Hierfür stehen der deutschen Steuerverwaltung schärfere Waffen als bisher zur Verfügung. In einem andern Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz wurde nämlich vereinbart, dass die Schweizer Banken der deutschen Finanzverwaltung Anfragen beantworten müssen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Unter anderem müssen die Banken Auskunft geben, wenn Anfragen kommen, weil ungewöhnliche Kontenbewegungen aufgefallen sind. So hat die deutsche Finanzverwaltung eine umfangreiche Liste von verdächtigen Treuhändern oder auffälligen Firmenkonstruktionen erstellt. Wenn bestimmte Namen auftauchen, ist dies Anlass einer Anfrage. Und da die Schweizer Steuerverwaltung von dem Ruf der Unterstützung von Schwarzgeldern weg kommen will, ist die Bereitschaft zur Auskunftserteilung da. Die Auskunftspflicht ist gegenüber bisher deutlich ausgedehnt worden. Steuerberater Alfred Himmelsbach: „Waren bisher konkrete Verdachtsmomente gegen den einzelnen Steuerpflichtigen notwendig, so reicht es künftig, dass verdächtige Bewegungen stattfinden. Der Einzelne kann so sozusagen zufällig ins Visier der Fahndung geraten. Deswegen ist eine strafbefreiende Selbstanzeige mit Berichtigung der Erklärungen notwendiger als früher.“
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