Das OLG Köln kam zu dem Schluss, dass die Commerzbank das Emittentenrisiko verschwiegen habe und verurteilte sie daher zur Zahlung von Schadensersatz. Der Anlageberater hatte in dem Prozess ausgeführt, dass er bei den von ihm geführten Beratungsgesprächen die Größe von Lehman Brothers als Verkaufsargument benutzt habe. Er habe die Klägerin aber nicht darauf hingewiesen, dass Lehman Brothers zahlungsunfähig werden könnte und in Folge dessen die Rückzahlung des Anlagebetrages ausbleiben könnte. Diese Aussage führte zur Verurteilung der Bank.
„Der Fall zeigt beispielhaft die Entwicklung der Rechtsprechung auf“, so Martin Wolters, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der den Prozess für mzs Rechtsanwälte führte: In erster Instanz hat das Landgericht Köln die Commerzbank wegen verschwiegener Vertriebsvergütung verurteilt. In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Köln die Verurteilung bestätigt, jedoch mit der Begründung, dass die Bank verpflichtet gewesen sei, ihre Rolle als Verkäuferin zu offenbaren. Diese Information habe der Kunde benötigt, um das Eigeninteresse der Bank an der Erzielung einer Handelsspanne zu erkennen.
Der Bundesgerichtshof hat das erste Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Der BGH führte aus, dass die Information, dass die Bank Verkäuferin der Zertifikate ist, für den Kunden bedeutungslos sei. Es müsse aber der Behauptung der Klägerin nachgegangen werden, die Bank habe das Emittentenrisiko verschwiegen. Nach Zurückverweisung der Sache erhob das Oberlandesgericht Köln in „vierter Instanz“ hierüber Beweis. Dieser Beweis wurde letztlich durch die Aussage des Anlageberaters erbracht.
Die Commerzbank verteidigte sich – ohne Erfolg - nur noch damit, die Klägerin habe es versäumt, Ansprüche im Insolvenzverfahren der Lehman Brothers Holding Inc. anzumelden. Ein weiteres Rechtsmittel steht der Commerzbank gegen das zweite Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln nicht zu.
„Der Prozesserfolg ist der umfassenden und frühzeitigen Geltendmachung aller in Betracht kommenden Aufklärungsmängel und der ehrlichen Aussage des Bankberaters zu verdanken“, bewertet Rechtsanwalt Wolters den Fall abschließend. So wie der Zeuge es beschrieben hat, dürften viele Beratungsgespräche auch anderer Banken abgelaufen sein. Insofern können auch weitere Anleger immer noch Hoffnung haben, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.
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