Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt grundsätzlich beim Überfahren einer roten Ampel vor. Dafür wird gegen den Verkehrssünder ein Bußgeld von 90 Euro und drei Punkte in Flensburg verhängt. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot zeigt. Dann erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, es gibt vier Punkte in Flensburg und es droht ein Fahrverbot von 1 Monat.
Die Gründe für einen Rotlichtverstoß können vielfältig sein. Festgestellt wird er in der Regel durch ein Blitzgerät an der Ampel. „Doch diese Geräte können auch irren und es lag tatsächlich gar kein Rotlichtverstoß vor. Es besteht immer die Möglichkeit, Einspruch einzulegen“, sagt Rechtsanwalt Lüdecke. Ein kleiner technischer Defekt kann schon ausschlaggebend sein, dass das Blitzgerät nicht einwandfrei arbeitet. „Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Gründe, warum der Vorwurf eines Rotlichtverstoßes ungerechtfertigt sein kann, wie wir aus unserer langjährigen Praxis wissen. In vielen Fällen kann auch bei einem zutreffend festgestellten Verstoß ein drohendes Fahrverbot vermieden werden. Für eine erfolgreiche Verteidigung ist daher unbedingt die Einsicht in die vollständigen Bußgeldakte nötig. Diese kann aber nur von einem Anwalt beantragt werden“, so der Jurist.
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