Diese soll Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernehmen und bei Straftaten zulasten des EU-Haushalts vor den Gerichten der Mitgliedstaaten Anklage erheben. Es handelt sich um eine unabhängige Einrichtung, die einer demokratischen Kontrolle unterliegt.
Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte dazu: „Wie in meiner Rede zur Lage der Union von 2012 zugesagt, hat die Kommission heute die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft vorgeschlagen. Diese Initiative macht deutlich, dass die Kommission dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet ist; sie wird wesentlich dazu beitragen, Steuergelder besser zu schützen und den Betrug mit EU-Mitteln wirksamer zu bekämpfen. Außerdem hat die Kommission ihre Zusage eingehalten, die OLAF-Verfahrensgarantien im Einklang mit den Garantien, die die Europäische Staatsanwaltschaft anwenden wird, zu stärken.“
Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, ergänzte: „Mit dem heute vorgelegten Vorschlag löst die Europäische Kommission ihr Versprechen ein, eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Betrug zulasten des EU-Haushalts zu betreiben. Bei öffentlichen Geldern zählt jeder Euro – vor allem angesichts des gegenwärtigen Wirtschaftsklimas. Ich fordere die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, dieses wichtige Vorhaben zu unterstützen, damit die Europäische Staatsanwaltschaft am 1. Januar 2015 ihre Arbeit aufnehmen kann.“
Der Vorschlag zur Europäischen Staatsanwaltschaft folgt einer einfachen Logik: Für einen „föderalen Haushalt“ auf der Grundlage von Mitteln aus allen EU-Mitgliedstaaten, der nach gemeinsamen Vorschriften verwaltet wird, werden auch „föderale Instrumente“ benötigt, die diesen Haushalt unionsweit wirksam schützen. Derzeit besteht bei der Bekämpfung von EU-Finanzbetrug ein sehr uneinheitliches Schutz- und Durchsetzungsniveau in der EU. Die Quote erfolgreicher Strafverfolgungsmaßnahmen bei Straftaten zulasten des EU-Haushalts variiert in den Mitgliedstaaten erheblich. Im EU-Durchschnitt beläuft sie sich auf lediglich 42,3 Prozent, in Deutschland liegt sie bei 57 Prozent. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird dezentral strukturiert und in die nationalen Rechtssysteme eingebunden sein. Sie stützt sich auf vorhandene Ressourcen und dürfte daher keine wesentlichen Zusatzkosten verursachen. Im Einklang mit den EU-Verträgen werden sich Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen.
Zeitgleich mit der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft hat die EU-Kommission eine Reform der Agentur der Europäischen Union für die strafrechtliche Zusammenarbeit (Eurojust) vorgeschlagen. Zudem legte sie eine Mitteilung über die Governance des EU-Betrugsbekämpfungsamts (OLAF) vor.