Teilen sich mehrere Reisende einen Koffer, müssen sie allerdings beweisen, dass eigene Gepäckstücke im fremden Koffer waren, so die höchsten europäischen Richter in Luxemburg.
Die Richter entschieden, dass den Flugreisenden Entschädigung zusteht, wenn die Koffer verschwunden bleiben und auch wenn sie beschädigt sind. Allerdings müssen die Fluggäste auflisten, was in dem Koffer war und welchen Wert es hatte. Gerade der aktuelle Zeitwert der Gegenstände kann zum Streitpunkt zwischen Fluggesellschaft und Passagier werden.
Allerdings gibt es eine Obergrenze für Entschädigungen. Die liegt laut Montrealer Abkommen bei rund 1345 €.
Mehr Informationen http://www.verbraucherschutz.tv/2012/11/22/eugh-entscheidet-fluggaeste-…