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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Falk Fonds 76: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Allbank kann zu Rückabwicklungsmöglichkeiten des Anlegers führen


08. Juni 2012, 15:01
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

CLLB Rechtsanwälte erstritten vor dem Landgericht Mönchengladbach ein Urteil gegen GE Capital Bank und Santander Consumer Bank AG als Rechtsnachfolger der Allbank

Berlin, 08.06.2012 Ein von der bundesweit tätigen und auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger des Falk Fonds 76, der sich bekanntlich in erheblicher Schieflage befindet, hatte seine Beteiligung teilweise über ein Darlehen der ALLBANK finanziert.

Die im Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs fehlerhaft. Der Anleger hat daraufhin den Widerruf des Darlehens erklärt und vor dem Landgericht Mönchengladbach geklagt, nachdem die Rechtsnachfolger der ALLBANK nicht bereit waren, die sich aus dem Widerruf ergebenden Ansprüche zu akzeptieren. Da Darlehen und Fondsbeitritt im vorliegenden Fall nach Einschätzung des Landgerichts Mönchengladbach ein verbundenes Geschäft bilden, verurteilte das Landgericht Mönchengladbach (noch nicht rechtskräftig) die Rechtsnachfolger der ALLBANK dazu, den Anleger so zu stellen, als hätte er den Falk Fonds 76 nebst zugehöriger Finanzierung nie erworben. Der Anleger erhält also unter Abzug von aus der Anlage erhaltenen Vorteilen seine sämtlichen Aufwendungen für den Erwerb des Fonds einschließlich der Darlehenszinsen zurück. Er konnte sich so von dem drohenden erheblichen Verlustrisiko aus dem Fonds lösen.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, der den Anleger vertreten hat, geht davon aus, dass das Urteil auf eine Reihe von Parallelfällen übertragbar sein dürfte und empfiehlt betroffenen Anlegern, einen versierten Rechtsanwalt mit einer entsprechenden Prüfung des Einzelfalls zu beauftragen. Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten, so Bombosch weiter.

Pressekontakt: RA Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: @email; web: www.cllb.de

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