Anleger, die ihre Beteiligung über die Allbank bzw. die LBBW finanziert haben, empfiehlt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch dringend die Einholung einer rechtlichen Beratung, da beide Banken nach Dafürhalten von CLLB Rechtsanwälte teilweise falsche Widerrufsbelehrungen in den Darlehensverträgen verwendet haben. Dies kann dazu führen, dass Anleger auch heute noch den Darlehensvertrag widerrufen können mit der Folge, dass die Anleger auf diese Weise elegant das gesamte, für den Fondserwerb investierte Geld zurück erhalten können.
Gegen die ALLBANK bzw. deren Rechtsnachfolgerin haben CLLB Rechtsanwälte bereits entsprechende Urteile vor dem OLG Celle erstreiten können. Auch das OLG Frankfurt hat in diesem Sinne entschieden.
Rechtsanwalt Bombosch weist darauf hin, dass bestehende Rechtsschutzversicherungen in vielen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und –durchsetzung verbundenen Kosten tragen.
Pressekontakt: RA Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: @email; web: www.cllb.de
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.