Eine solche Lösung wäre auch gegenüber den Entlassenen anderer Unternehmen nicht ungerecht. Arbeitsmarktpolitisch ist zwar umstritten, ob Auffanggesellschaften die Beschäftigten tatsächlich besser als die Bundesagentur für Arbeit in einen neuen Job vermitteln. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach Angaben der Bundesagentur bundesweit 125.000 offene Stellen für Verkäuferinnen auf dem Markt verfügbar sein sollen.
Zudem ist es zutreffend, dass weder Steuergelder noch die Beiträge der Arbeitslosenversicherung verwendet werden sollten, Investoren Geschäfte schmackhaft zu machen.
Dazu der Insolvenz-Experte Götz Lautenbach: „Auf der anderen Seite ist jedoch zu bedenken, dass durch die Errichtung von Transfergesellschaften Sanierungen von Unternehmen vielfach überhaupt erst möglich gemacht werden. Die Erfahrung in vielen Insolvenzverfahren zeigt, dass Investoren vor einem Kauf einer operativen Einheit zurückschrecken, die mit potentiellen Kündigungsschutz- und Abfindungsklagen belastet ist. Dadurch sind die Arbeitsplätze auch derjenigen Mitarbeiter gefährdet, die an sich in einem überlebensfähigen Unternehmen weiter beschäftigt werden könnten“.
Abschließend verbleibt noch die Frage, inwieweit sich der Staat willkürlich in die freie Marktwirtschaft einmischen sollte.
Götz Lautenbach: „Maßgeblich ist, dass das Transferkurzarbeitergeld unabhängig von der Betriebsgröße gezahlt wird. Daher wird in vielen Insolvenzverfahren mittelständischer Unternehmen auf diese Finanzierung zurückgegriffen. Auch das Insolvenzgeld stellt bereits eine entsprechende Subventionierung von Unternehmen in Rahmen eines Insolvenzverfahrens dar, wobei auch hier letztlich nur diejenigen Geldbeträge zur Verfügung gestellt werden, die der Staat ohnehin aufzubringen hätte, wenn für arbeitslose Mitarbeiter Gehalts- bzw. Sozialleistungen überwiesen werden müssten“.
Die Errichtung einer Transfergesellschaft hätte daher ein Signal gesetzt, das nicht als unangemessene staatliche Einmischung in den freien Markt missverstanden, sondern als Zeichen einer modernen und flexiblen Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktpolitik angesehen worden wäre.
Über das Unternehmen:
Götz Lautenbach ist Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Johann-Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main.
Seit 1992 ist Götz Lautenbach als Rechtsanwalt zugelassen und kann auf eine 20jährige Berufserfahrung zurückgreifen. Das Tätigkeitsgebiet umfasst Insolvenzrecht, Sanierungsberatung und Restrukturierung.
Die Kanzlei korrespondiert in Deutsch und Englisch.
Götz Lautenbach ist unteren anderem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenz und Sanierung im Deutschen Anwaltverein und im Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.
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