Im konkreten Fall hatte der Kläger eine Wohnung in Berlin zu einem Kaufpreis von EUR 76.200 erworben. Das gerichtliche Sachverständigengutachten ermittelte allerdings einen Verkehrswert von gerade einmal EUR 29.000. Das Gebäude war stark sanierungsbedürftig und entsprach bei weitem nicht der von der Grüezi Real Estate AG geschuldeten Leistung.
Damit ist die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschritten, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktecht, erklärt. Anleger, die zu solch überhöhten Preisen Grundeigentum erworben haben, steht in der Regel ein Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer zu. So war es auch im Fall des Berliner Kammergerichts. Der Kläger erhielt von der Immobilienfirma seinen ursprünglich gezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe der Schrottimmobilie zurück.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät allen betroffenen Anlegern, die in solche Schrottimmobilien investiert haben, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München.
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