Ramsauer begründet dies u.a. mit einer kontinuierlich steigenden Zahl von Handy- Sündern am Steuer. Die Statistik des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gibt ihm Recht. Laut dem aktuellen Jahresbericht des KBA ist die Zahl der Verstöße gegen das Verkehrsverbot im Jahr 2011 auf 450.000 gestiegen. Zum Vergleich: 2005 waren es „nur“ 288.000 Verstöße. Am häufigsten können übrigens die Autofahrer in Nordrhein-Westfalen ihre Hände nicht von ihrem Mobiltelefon lassen.
„Auch wenn die Verstöße jedes Jahr steigen, muss man natürlich berücksichtigen, dass auch die Zahl der Handy-Nutzer deutlich zugenommen hat. Insofern relativiert sich die Zahl etwas“, sagt Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte in Hannover. „Andererseits muss man natürlich auch berücksichtigen, dass die Dunkelziffer vermutlich weitaus höher ist und nur ein Bruchteil der Autofahrer beim Telefonieren auch von der Polizei erwischt wird.“
Selbstverständlich kommt es aber auch vor, dass man zu Unrecht wegen Verstoßes gegen das Handyverbot am Steuer zur Kasse gebeten wird. Rechtsanwalt Fritzsch: „ Oftmals lässt von außen gar nicht genau erkennen, ob der Betroffene nun ein Mobiltelefon oder lediglich eine Fernbedienung, ein Diktiergerät oder einen MP3-Player jeweils ohne Telefonfunktion in der Hand hält.“
Bei rechtlichem Ärger wegen Telefonierens mit dem Handy am Steuer können Sie sich an die Verkehrsrecht-Experten von LF legal Rechtsanwälte wenden.
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