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Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

HCI Shipping Select 26 - Hilfe für Anleger des insolvenzbedrohten HCI Schiffsfonds


10. Februar 2012, 10:26
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Sanierungskonzept gescheitert - Anlegern droht Totalverlust

Das Sanierungskonzept für den insolvenzbedrohten HCI Schiffsfonds Shipping Select 26 ist dem Vernehmen nach gescheitert. Wie der Informationsdienst fondstelegramm am 8. Februar 2012 meldete, hätten die finanzierenden Banken die Gespräche abgebrochen. Der für das Refinanzierungskonzept vorgesehene Fonds "Shipping Select 26 Vorzugskapital 2011" werde rückabgewickelt. Mit dem HCI Schiffsfonds Shipping Select steht damit innerhalb weniger Tage ein weiterer HCI Schiffsfonds unmittelbar vor dem Aus. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass zwei Schiffe des HCI Schiffsfonds Shipping Select 28 Insolvenzantrag gestellt haben.

Für die Anleger aus Deutschland und Österreich, die sich mit einem prospektierten Eigenkapital von rund 68 Mio. € incl. Agio an dem Fonds beteiligt haben, droht der Totalverlust ihres investierten Vermögens.

Gute Chancen für Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

Anleger des HCI Shipping Select 26 haben nach unserer Einschätzung gute Chancen, ihre fehlgeschlagene Fondsbeteiligung im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln.

Bei der Prüfung von Unterlagen unserer Mandanten haben wir festgestellt, dass diese nicht über die Provisionen, die ihre Anlageberater erhalten haben, informiert wurden. Wie sich aus dem Verkaufsprospekt ergibt, dürften die Anlageberater deutlich über 15% an Provisionen erhalten haben. Bei einer solch hohen Provision haben auch nicht bankgebundene Berater und Vermittler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Provisionshöhe ungefragt aufzuklären, um den Anlegern den Interessenkonflikt klar aufzuzeigen.

Auch auf den bei diesem Fonds sehr hohen Anteil an so genannten Weichkosten, also jener Kosten, die nicht unmittelbar in die Schiffsbeteiligungen fließen, hätte ausdrücklich informiert werden müssen. Unsere Mandanten wurden nach ihren eigenen Angaben nicht darüber aufgeklärt, welcher Anteil des von ihnen investierten Kapitals tatsächlich werthaltig in den Erwerb der Schiffe fließt und welcher für Dienstleistungsvergütungen, Zinszahlungen und Provisionen verwendet wird.

Auf all diese Punkte hätte im Rahmen der Beratung der Anleger vor der Beteiligung hingewiesen werden müssen. Die Verletzung dieser Pflichten zieht einen Schadenersatzanspruch gegen den jeweiligen Berater nach sich. Wirtschaftlich betrachtet führt dieser Anspruch zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

Haben auch Sie sich an dem Fonds HCI Shipping Select 26 beteiligt und wurden von Ihrem Berater über die Kickback-Zahlungen und Risiken der Beteiligung nicht informiert, setzen wir gerne Ihre Schadenersatzansprüche durch.

Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Michael Minderjahn
Heidelberg | Hans-Böckler-Straße 2 A | D-69115 Heidelberg | Tel.: 06221 915770
München | Residenzstraße 25 | D-80333 München | Tel.: 089 25549850
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