Die Chancen steigen, wenn der Betroffene bislang nicht als notorischer Raser aufgefallen ist und auch darüber hinaus keine Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hat. Darüber hinaus sollten weitere besondere Umstände gegeben sein, wie z.B. eine Existenzgefährdung, Verlust des Arbeitsplatzes oder persönliche Gründe. „Dann kann es sein, dass ein Fahrverbot nicht verhängt wird und es bei einem Bußgeld bleibt. Das fällt dann allerdings in der Regel höher aus“, erklärt der Jurist.
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