Der Bundesgerichtshof (BGH) hat soeben den Musterparteien im Telekom-Prozess zum so genannten Dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 (DT3) seinen bereits am 21.10.2014 gefällten Beschluss, den er bis heute unter Verschluss gehalten hatte, zugestellt (Aktenzeichen des BGH: XI ZB 12/12). Der BGH entschied im Grundsatz zu Gunsten der rund 17.000 klagenden Telekom-Geschädigten. Er korrigiert damit den anderslautenden Musterentscheid des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main aus dem Jahre 2012. Der BGH verweist die Sache an das OLG Frankfurt zurück, da dieses noch Feststellungen zu treffen habe.
„Mit dem soeben bekannt gegebenen Beschluss hat unsere Kanzlei, die den Musterkläger im Telekom-Prozess vertreten hat, einen rechtshistorischen Etappensieg für die deutschen Anleger errungen“, kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp, Geschäftsführer der Tübinger TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP). „Da der BGH soeben erst unserem BGH-Anwalt seinen 167-seitigen Beschluss zugestellt hat, konnten wir diesen noch nicht detailliert analysieren“, erläutert Rechtsanwalt Peter Gundermann, Mitgeschäftsführer von TILP. „Es steht jedoch fest, dass der BGH den Börsenprospekt der Deutschen Telekom zu DT3 als grundsätzlich mangelhaft qualifiziert und damit unsere Rechtsauffassung bestätigt“, fährt Gundermann fort.
„Durch den Beschluss des BGH können die rund 17.000 Telekom-Kläger nunmehr konkret auf Schadensersatzzahlungen hoffen“, betont Rechtsanwältin Dr. Petra Dietenmaier, die zusammen mit Tilp und Gundermann das Prozessteam von TILP im Fall Telekom bildet.
Das OLG Frankfurt am Main als Vorinstanz hatte im Telekom-Musterverfahren noch gegen die klagenden geschädigten Aktionäre entscheiden. Gegen diesen Musterentscheid des OLG waren die von TILP vertretenen Kläger, darunter der allein maßgebliche Musterkläger, mit der Rechtsbeschwerde vor den BGH gezogen. Sie wurden dort vertreten vom BGH-Anwalt Professor Dr. Volkert Vorwerk, Karlsruhe.
TILP wird der Öffentlichkeit weitere Informationen nach Analyse des Beschlusses mitteilen.
Ergänzende Informationen zum Fall Telekom, seiner Historie und eine Dokumentation der bisherigen Pressemitteilungen von TILP finden Sie unter http://www.tilp.de/deutsche-telekom .
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TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte
Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP seit nunmehr neun Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen ... die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und ... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz". Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz".
TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.
TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles Verfahrensrecht des kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion des Gesetzgebers auf den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen von TILP aus dem Jahr 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst, geschaffen. In den beiden Frankfurter Telekom-Musterverfahren zu DT2 und DT3 vertritt TILP jeweils den Musterkläger, wie auch in den beiden KapMuG-Musterverfahren gegen die CorealCredit Bank AG sowie die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Das KapMuG wurde zum November 2012 grundlegend reformiert, Andreas Tilp war einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Reformgesetz. Als stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein DAV sowie in Stellungnahmen zur Europäischen Kommission setzt sich Herr Tilp seit Jahren auch für die Einführung einer Sammelklage auf europäischer Ebene ein.