Ein Grund für die Auflösung des HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P dürfte die Krise der offenen Immobilienfonds sein. Denn der HSSB Vermögensbildungsfonds investierte zu 90 % in offene Immobilienfonds, aber auch in Rohstoffe und Edelmetalle.
Die jetzt beschlossene Auflösung des HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P wird von der Fondsverwaltung durch erhebliche Anteilsscheinrückgaben begründet, die „seit längerer Zeit die kurzfristig liquidierbaren Vermögenspositionen in dem Sondervermögen weitestgehend aufgezehrt“ haben. „Eine Erholung der Liquiditätssituation“ sei nach Einschätzung des Management des HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P „nicht mehr zu erwarten“, sodass auf eine Aussetzung der Anteilsrückgabe verzichtet und der Mischfonds sofort aufgelöst wurde.
Was können die Anleger nach dem abrupten Aus des HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P tun?
Anleger des Mischfonds können durch die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klarheit über ihre Handlungsmöglichkeiten erhalten. Wurden die Anleger vor der Investition in den HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P falsch beraten, stehen beispielsweise Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.
So musste beispielsweise ein Hinweis auf die im Jahr 2004 erstmals auftretende und seit 2008 sich verschärfende Krise der offenen Immobilienfonds, bei der es zu Schließungen und Liquidationen kam, erfolgen. Anleger des HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
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