Einen Fachanwalt für Immobilienrecht gibt es (noch) nicht. Wichtige Rechtsgebiete aus dem Bereich der Immobilien decken z.B. der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder auch der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ab. Einzelne Anwälte können aber in der Regel nicht alle wichtigen Bereiche des Immobilienrechts abdecken. Viele mittelständisch ausgerichtete Kanzleien verfügen aber über das Know-How und das Personal, um in den wichtigen Fragen zum Erwerb, der Veräußerung und der Verwaltung beraten zu können. Im Idealfall finden sich dann unter einem Dach wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwälte mit solchen für Erbrecht und Familienrecht sowie Steuerberatern. Ein solches Team kann dann vom Erwerb der Immobilie über die Verwaltung bis zur Vererbung bzw. Veräußerung sowohl rechtlich als auch steuerlich umfassend beraten und muss auch bei Spezialfragen z.B. aus dem Bereich des gewerblichen Mietrechts oder des Maklerrechts nicht passen.
Aktuelle Entwicklungen in der Beratung rund um die Immobilie
Da gerade in Ballungsräumen wie z.B. Berlin, Hamburg oder München die Immobilienmärkte Fahrt aufgenommen haben und Wertsteigerungen dazu geführt haben, dass Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien für viele Privatleute, Investoren und Unternehmer ein noch wesentlicher Bestandteil des Vermögens geworden sind, bieten Kanzleien bzw. Rechtsanwälte für Immobilienrecht heute immer bessere Gestaltungsmöglichkeiten rund um die Immobilie. So finden sich viele Objekte heute nicht mehr im privaten Allein- oder Miteigentum, sondern sind Vermögenswerte von Gesellschaften oder Stiftungen. So können z.B. große Immobilienvermögen im Privatbesitz durch die Einbringung in einen Familienpool oder eine Familienstiftung dauerhaft erhalten und vor dem Zugriff familienfremder Personen geschützt werden. Auch für Transaktionen, also den Kauf- oder Verkauf von Immobilien, bieten Gesellschaftsstrukturen interessante rechtliche und steuerliche Möglichkeiten, wie z.B. den sogenannten Share Deal.
Auch im Bereich der Immobilienfinanzierung gibt es immer wieder interessante neue Gestaltungsmöglichkeiten. Ein aktuelles Thema für Privatpersonen ist hier der mögliche Widerruf eines Immobiliendarlehens aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen der Banken in der Vergangenheit. Auf diese Weise ist es vielen Darlehensnehmern möglich, sich – ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen – von ihrem bestehenden Immobilienkredit zu lösen und sich stattdessen die aktuell historisch niedrigen Zinsen zu sichern.
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