Die von CLLB Rechtsanwälte vertretene Anlegerin fühlt sich darüber hinaus auch nicht über die sonstigen mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken richtig aufgeklärt. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Anleger, die mit geschlossenen Fonds nicht vertraut sind, in der Regel über das Totalverlustrisko und die fehlende jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf das angelegte Geld aufgeklärt werden müssen.
Wird eine solche Kapitalanlage zudem von einer Bank vermittelt, muss diese im Falle einer Anlageberatung auch über die von ihr für die Vermittlung des Fondsanteils vereinnahmte Rückvergütungen aufklären. Hintergrund: nur wenn ein Anleger das eigene finanzielle Interesse der Bank an der Vermittlung eines Fondsanteils kennt, kann er bewerten, ob die Empfehlung für oder gegen eine bestimmte Kapitalanlage wirklich aus Anlegerinteressen heraus geschieht, oder aber ob die Empfehlung nicht vielmehr von eigenen finanziellen Interessen der Bank gesteuert ist.
Die von CLLB Rechtsanwälte vertretene Anlegerin hat sich entschieden, die Beratung der Bank gerichtlich prüfen zu lassen und eine Klage auf Schadensersatz beim Landgericht Bremen eingereicht. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch weist darauf hin, dass die mit einer solchen Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten oftmals von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: @email Web: www.cllb.de