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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“) - Weitere Urteile zugunsten der Anleger zeichnen sich ab: CLLB Rechtsanwälte empfehlen den Anlegern, ihre Rechte zeitnah durchzusetzen


01. Dezember 2011, 14:39
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Berlin, 11.11.2011 – Der geschlossene Immobilienfonds, der in das vom Stararchitekten Sir Norman Foster entworfene berühmte Londoner Bürogebäude THE GHERKIN investiert ist, befindet sich seit einiger Zeit in einer Schieflage, Anleger befürchten erhebliche Verluste. Schuld daran ist ein zur Finanzierung des Fondsobjekts aufgenommenes Darlehen in Schweizer Franken, in dem eine sog. „Loan-to-Value-Klausel“ festlegt, dass die Darlehensverbindlichkeiten nicht 65 % des aktuellen Gebäudewerts überschreiten darf. Der Höhenflug des Schweizer Franken und sinkende Büroimmobilienpreise in London führten zu einer massiven Überschreitung dieses Wertes. Dies führt zu der paradoxen Situation, dass der Fonds keinerlei Ausschüttungen leisten kann, obwohl die Mieten nahezu wie prospektiert vereinnahmt werden. Hintergrund: das finanzierende Bankenkonsortium ist berechtigt, höhere Zinsen und die Ausschüttungen als zusätzliche Sicherheiten einbehalten. Anleger fürchten um ihr eingesetztes Kapital.

Einige Anleger, die die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich beauftragten, sahen sich von den Banken nicht richtig beraten, die ihnen die Fonds vermittelt haben und reichten Klagen ein. Nachdem CLLB Rechtsanwälte in Wuppertal, Hanau und Frankfurt am Main Gerichte Urteile zugunsten der von ihnen vertretenen Anleger erstreiten konnten, hat nunmehr auch das Landgericht Köln während einer Verhandlung in der vergangenen Woche zu erkennen gegeben, dass es die Klage des dortigen Anlegers für begründet hält. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von CLLB Rechtsanwälte erklärt, dass die Anleger nach wie vor sehr gute Chancen haben, mit Erfolg auf eine Rückabwicklung zu klagen. Er empfehlt Betroffenen so rasch als möglich kompetenten Rechtsrat einzuholen, da die für die Anleger äußerst riskante Krise des Fonds nicht vorbei ist. Mit Schreiben vom 02.11.2011 informierte die Geschäftsführung des Fonds die Anleger darüber, dass weiterhin keine Lösung mit dem Bankenkonsortium erzielt wurde.

Gelänge eine Einigung nicht, so könnten die Banken das Darlehen kündigen, was zu einem Totalverlust für die Anleger führen könnte.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: @email Web: www.cllb.de

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