Nächstes Problem des Fonds ist das in Schweizer Franken aufgenommene Darlehen, dass eine sog. Loan-to-Value Klausel aufweist, wonach der Wert des Gebäudes einen bestimmten Prozentsatz des Darlehensbetrages nicht unterschreiten darf. Dieser Wert wurde zum wiederholten Male nicht eingehalten. Die bestehenden hohen Währungsrisiken haben sich zwischenzeitlich realisiert und den Fonds in eine gefährliche Situation bringen, falls mit der darlehensgebenden Bank keine Lösung gefunden werden sollte, erscheint es im schlimmsten Fall nicht ausgeschlossen, dass es zu einem Totalverlust für die Anleger kommt.
CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger sowohl des IVG Euroselect Zwölf als auch des IVG Euroselect 14, bei dem die gleiche Loan-to-Value Problematik besteht. Dabei konnten vor den Landgerichten Hanau, Frankfurt am Main und Wuppertal Urteile zugunsten der Anleger erstritten werden, die auf eine Rückabwicklung des Fondserwerbs gerichtet waren.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich rät allen betroffenen Anlegern, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: @email Web: www.cllb.de