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Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

KanAm Grundinvest wird aufgelöst - Fachanwälte helfen Anlegern


29. Februar 2012, 20:32
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Krise der offenen Immobilienfonds in Deutschland setzt sich fort: Der knapp vier Milliarden Euro schwere Fonds Kanam Grundinvest (WKN: 679180) wird aufgelöst.

Nachdem mit dem offenen Immobiliendachfonds DJE Real Estate Ende Dezember 2011 der neunte offene Immobilien(dach)fonds die Abwicklung erklärt hat, wird nun ein weiteres Schwergewicht der Branche abgewickelt und alle seine 51 Objekte verkauft. Der Fonds Kanam Grundinvest hat es nicht in den vergangenen zwei Jahren nicht geschafft genügend Liquidität für eine Wideraufnahme der Anteilsrücknahme anzusammeln. Möglicherweise war der Welle der Anteilsrückgabewünsche durch institutionelle Anleger zu groß, so dass ich das Fondsmanagement gezwungen sah, diesen Schritt zu gehen.

Dies lässt für die Entscheidung über die Weiterführung CS Euroreal (WKN: 980500) und des SEB Immoinvest (WKN: 980230), die bis Mai 2012 ansteht, nicht Gutes ahnen.

Bei dem Kanam Grundinvest mit ca. 4 Milliarden Euro Anlagevermögen handelt es sich neben dem CS Euroreal mit einem Fondsvermögen von zuletzt 6,3 Milliarden Euro und SEB Immoinvest mit ca. 6 Milliarden Euro Anlagevermögen handelt um ein Schwergewicht der Branche

Schadenersatz wegen Falschberatung

Anleger des KanAm Grundinvest sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds und die Absichtserklärungen der Verwaltungsgesellschaften verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalts einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. So wurde beispielsweise in einigen Fällen Anlegern die Beteiligung am KanAm Grundinvest trotz deutlicher Anzeichen von Liquiditätsproblemen in der ersten Krise der offenen Immobilienfonds von Oktober 2008 bis Februar 2009 als sichere Kapitalanlage angeboten, ohne auf die bereits erfolgte Aussetzung hinzuweisen. Auch wurde Seitens der den Fonds vertreibenden Banken in der Beratung oftmals nicht auf deren eigenes Provisionsinteresse hingewiesen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Gerade wegen der immer wieder angekündigten und aufgeschobenen Öffnung des Fonds haben Anleger viel Zeit verloren. Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht. Da derzeit offenbar selbst die Verwaltungsgesellschaften nicht sagen können, ob eine ausreichende Liquidität erreicht werden kann, sollten Anleger nun selbst aktiv werden, um drohende Rechtsverluste zu vermeiden.

Möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie als Anleger des KanAm Grundinvest haben? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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