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mzs Rechtsanwälte GbR

Anwaltskanzlei

Landgericht München: „Rechtsschutz Union“ muss Mandanten von mzs Rechtsanwälte 8.300 Euro an Rechtsanwaltsgebühren erstatten


03. Dezember 2012, 14:37
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Rechtsschutz Union muss zahlen: Die Versicherung wollte in einer Auseinandersetzung über Schrottimmobilien ihren Versicherungsnehmern die Anwaltskosten nicht erstatten und verwies auf einen angeblichen Risikoausschluss in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der streitgegenständliche Versicherungsvertrag enthielt diese Ausschlussklausel allerdings überhaupt nicht. Die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte erzielte jetzt einen gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht München. Demnach muss die Rechtsschutz Union 8.300 Euro an Anwaltskosten an ihre Versicherungsnehmer erstatten.

mzs Rechtsanwälte hatte die Rechtsschutz Union auf Erstattung der Anwaltskosten für ihre Mandanten verklagt. Mit Erfolg. Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede „Es kam zu einem Vergleich. Die Versicherung hat auf Empfehlung des Gerichts 90 Prozent der Klageforderung akzeptiert.“

Die Rechtsschutz Union ist kein unbeschriebenes Blatt. Immer wieder macht die Versicherung auf sich aufmerksam, da sie Deckungsfragen wider Erwarten abweist. „Aus diesem Grund wurde sie schon häufiger verklagt. Auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde bereits Anzeige eingereicht“, so Dr. Meschede.

Die Rechtsschutz Union sei aber kein Einzelfall wenn es darum geht, Anwaltskosten nicht zu übernehmen. „Da die Klagen von Anlegern zugenommen haben, versuchen manche Versicherer, sich mit fadenscheinigen Argumenten aus der Verantwortung zu stehlen, um nicht zahlen zu müssen“, erklärt Dr. Meschede.
Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte empfiehlt in solchen Fällen nicht voreilig aufzugeben, sondern einen Rechtsanwalt mit der sorgfältigen Prüfung des Versicherungsschutzes zu beauftragen.

Mehr Informationen: www.mzs-recht.de

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