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MBB Clean Energy erklärt Schuldverschreibung für „unwirksam“ - CLLB Rechtsanwälte beraten betroffene Anleger


05. Juni 2014, 17:47
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

München, 05.06.2014 - Der Wind- und Solarinvestor MBB Clean Energy verunsichert mit irritierenden Meldungen. Das Unternehmen hatte vergangenes Jahr versucht, eine Anleihe über € 300 Mio. zu platzieren. Der Gesamtbetrag soll damals allerdings nicht erreicht worden sein. Weiter hätte Anfang Mai diesen Jahres die erste Zinszahlung von 6,25 % erfolgen müssen. Die Anleihegläubiger warteten zunächst jedoch vergeblich auf den Zahlungseingang. Nun, am 05.06.2014, behauptet die Emittentin schließlich, die Globalurkunde der Anleihe sei unwirksam. Die Ansprüche berechtigter Gläubiger würden jedoch bedient.

Hintergrund dieses ungewöhnlichen Manövers soll Medienberichten zufolge möglicherweise das nachträgliche Engagement internationaler Großinvestoren sein. Zunächst war nämlich gemeldet worden, mit diesen sei ein Zinsverzicht für das erste Laufzeitjahr vereinbart worden. Entsprechend erforderliche Unterlagen seien dann nicht rechtzeitig bei der deutschen Börse eingetroffen. Dadurch erkläre sich die Zahlungsverzögerung. Offenbar rechnet das Unternehmen nun allerdings überhaupt nicht mehr mit dem Eingang dieser Unterlagen, möchte der Zinsverpflichtung gegenüber den Großinvestoren dennoch entgehen und behauptet aus diesem Grund die „Unwirksamkeit“ der Schuldverschreibung.

Ob und inwieweit dieses Szenario zutrifft, lässt sich derzeit freilich nicht abschließend feststellen. In den Medien wurde bereits spekuliert, ob nicht die nächste Pleite einer Mittelstandsanleihe drohen würde. „Zahlungsverzögerungen sind per se keine vertrauensbildenden Maßnahmen. Dies gilt natürlich aber erst recht für die Erklärung, die emittierte Schuldverschreibung sei unwirksam.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner bei der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Vor dem Hintergrund dieser Mitteilungen müssen Anteilsinhaber der MBB Clean Energy grundsätzlich auch damit rechnen, dass es gegebenenfalls zu Ausfällen bis hin sogar zum Totalverlust des eingesetzten Geldes kommen kann.“ Rechtsanwalt Braun rät betroffenen Anlegern deshalb, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden und die juristischen Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückführung des investierten Kapitals prüfen zu lassen.

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