Nach einem Bericht in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 27.09.2010 müssen rd. 70.000 Sparer in Deutschland mit Steuernachzahlungen in Höhe von rd. 2,5 Mrd. rechnen, weil die Finanzbehörden allen Film- und Medienfonds rückwirkend den Steuervorteil absprechen.
Da die Steuerbescheide immer vorläufig waren, können die Finanzämter nun bis in die 1990er Jahre zurückgehen und die Steuerbescheide aufheben. Damit droht den Anlegern, die größtenteils durch die angeworbenen Steuervorteile überhaupt investiert hatten, Steuernachzahlungen in erheblicher Höhe.
Hinzu kommt ja auch noch die Verzinsung der Steuerschuld von 6,0 % p.a. nach der Abgabenordnung, die auch rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr gelten.
Die Fondsgesellschaften und Emissionshäuser werfen den Finanzämtern zwar einerseits Wortbruch vor, schließlich sei das hauptsächlich in den Jahren 1998 bis 2005 verkaufte Fondsmodell von der Behörde genehmigt worden. Diese eindeutige Schuldzuweisung ist jedoch nicht haltbar:
So schrieb ein Wirtschaftsprüfer bereits 2001 an einen Filmfondsinitiator, dass keine verbindliche steuerliche Anerkennung der Finanzbehörden vorliege. In einem anderen Schreiben aus dem Jahr 2003 weist ein renommierter Fachanwalt den Initiatoren eines Medienfonds darauf hin, dass sich das Finanzministerium gegen die steuerliche Anerkennung sperre.
Die Beteiligungen wurden in der Regel als Steuersparmodell mit Kapitalgarantie angepriesen, die Verkaufsprovisionen für Banken und Anlageberater waren hoch. Über die Bedenken der Finanzbehörden und sonstiger Experten haben die Kundenberater nicht informiert.
Auf diese Gefahr hätte aber in den Fondsprospekten zwingend hingewiesen werden müssen, was in der Regel auch Ansprüche aus Prospekthaftung begründet.
Nahezu sämtliche Fondsgesellschaften und Emissionshäuser sind von der Streichung der Steuervorteile betroffen. So sehen sich Anleger sowohl der Münchner VIP-Gruppe als auch der Anbieter Apollo, Victory, Equity Picture, Cinerenta und zahlreiche andere Steuerrückforderungsansprüchen der Finanzämter gegenüber.
Betroffen sind daneben Medien- und Filmfonds der Anbieter Hannover Leasing, KGAL, Ideenkapital (ERGO), Motion Picture, MHF Delbrück, LHI, ALCAS, Linovo, Media Stream, Montranus, N 1 Filmfonds, Kaledo, Macron und zahlreiche andere.
Wer haftet für den Schaden ?
Zuvorderst sollten Schadenersatzansprüche gegen den Berater bzw. beratende Banken , Sparkassen und sonstigen Ratgeber geprüft und geltend gemacht werden. Da weder die Prospekte noch die Berater auf die steuerlichen Risiken hinwiesen, stehen die Chancen auf Schadenersatz in der Regel gut.
Die Kanzlei ZagniRechtsanwalt und sein Team vertreten bereits seit einigen Jahren zahlreiche Geschädigte von Film- und Medienfonds sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Wir weisen allerdings auf die drohende Verjährung hin. Danach verjähren Ansprüche spätestens drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von den anspruchsbegründenden Tatsachen.
Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
ZagniRechtsanwalt
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