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Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Anwaltskanzlei

Mercedes Abgasskandal: Bahnbrechender Erfolg für Decker & Böse vor dem Landgericht Stuttgart


08. Oktober 2019, 15:03
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Die Kanzlei Decker & Böse siegt im Dieselskandal vor Gericht gegen die Daimler AG. Das Landgericht (LG) Stuttgart verurteilte die Daimler AG, wie von Decker & Böse gefordert, zur Rücknahme eines Mercedes GLK 220 CDI gegen Rückzahlung des Kaufpreises (Urteil vom 06.09.2019, Az.:29 O 142/19).

Der Käufer hatte das Fahrzeug am 08.08.2013 für 38.800,00 EUR erworben und erhält nun im Oktober 2019 unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer 30.745,82 EUR zurück. Der Istwert des manipulierten Fahrzeugs liegt wegen des hohen Wertverlusts nach Schätzungen von Experten bei ca. 15.000 EUR. „Es ist davon aufzugehen, dass das Fahrzeug aufgrund des Wertverlusts unverkäuflich gewesen wäre. Der Käufer hat sich durch das Urteil einen Schaden in Höhe von mindestens 15.745,82 bis 38.800,00 EUR erspart“, erklärt Rechtsanwalt Ulf Böse.

Besonders hervorzuheben ist bei diesem Urteil zum einen, dass bei der Berechnung des Nutzungsersatzes insgesamt von 300.000 km Laufleistung und nicht nur von 250.000 km ausgegangen wurde. Dadurch ergab sich für den Käufer ein geringerer Abzug als von dem Autokonzern gefordert.

Weiterhin wurde das betroffenen Fahrzeug, ein Mercedes GLK, freiwillig und nicht unter Zwang von der Daimler AG zurückgerufen. Letzteres ist deshalb von Bedeutung, da die Autohersteller regelmäßig erklären, dass freiwillig zurückgerufene Fahrzeuge nicht manipuliert seien. Durch das Urteil wurde dieser Aussage nun gerichtlich widersprochen.

Das LG Stuttgart führte in seinem Urteil weiterhin aus, dass die Daimler AG das Fahrzeug vorsätzlich manipuliert hat, indem es eine nicht zulassungsfähige Abschalteinrichtung in den Vorgang der Abgasmessung verbaut hat. Dadurch unterscheidet sich der gemessene Schadstoffausstoß von dem realen Ausstoß. Es handelt sich dabei um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Kunden von Seiten der Daimler AG.

Zudem stellte das LG Stuttgart fest, dass die von Daimler illegal verbaute Abschalteinrichtung auch nicht, wie von Daimler behauptet, dem Motorschutz dient, sondern nur den Zweck verfolgt, die Abgaswerte zu verändern.

Die Daimler AG wurde wegen der vorsätzlich verbauten Abschalteinrichtung, die keine EG-Typengenehmigung aufweist, nicht nur zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückzahlung des Kaufpreises, sondern auch zur Zahlung von Zinsen und Verfahrenskosten verurteilt.

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