Direkt zum Inhalt
Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

Montranus Medienfonds II: Kanzlei Nittel setzt Anlegeransprüche durch


25. April 2014, 08:49
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Landgericht Mainz verurteilt Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

Mehr als 11.000 € muss die Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen International an einen Anleger der Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. KG zahlen. Das Landgericht Mainz verurteilte die Helaba Dublin in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil darüber hinaus, dem von der der Kanzlei Nittel | Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertretenen Anleger die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit der ihn vertretenden Anwälte zu erstatten.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Montranus Medienfonds

Nach Ansicht des Landgerichts Mainz ist der zwischen dem Kläger und der Helaba Dublin im Zuge des Fondsbeitritts geschlossene Finanzierungsvertrag ein widerruflicher Verbraucherdarlehensvertrag. Da die bei Verbraucherdarlehensverträgen grundsätzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung beim Fonds Montranus 2 nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach, konnte der Kläger den Darlehensvertrag im Dezember 2012 noch widerrufen, mit der Folge einer "wirtschaftlichen Rückabwicklung" der Beteiligung und des Kreditvertrages.

Widerruf bei Montranus II und Montranus III auch heute noch möglich

Wie das Landgericht Mainz feststellte, ist ein Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung jederzeit möglich. Eine zeitliche Begrenzung sei in der entsprechenden Vorschrift nicht vorgesehen. Daher war der Widerruf nach 8 Jahren nicht verspätet. Auch heute wäre daher ein solcher Widerruf nach Einschätzung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tino Ebermann sowohl bezüglich des Fonds Montranus 2, als auch beim Medienfonds Montranus 3, bei dem die Widerrufsbelehrung ähnlich fehlerhaft ist, noch möglich.

Mehr Informationen zu den Montranus Fonds I - III: https://nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/medienf…

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
@email

Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/kanzlei-nittel-setzt-ansprueche-von-a…

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter nittel.co , schiffsfonds-anleger.de und anwaltshaftung.de

Kontakt