An dem vom Emissionshaus Hannover Leasing 2004 aufgelegten Filmfonds MONTRANUS II beteiligten sich rund 2500 Anleger. Über die Hälfte ihrer Einlagen mussten die Anleger mit eigenem Geld finanzieren. Der Rest des Kapitals wurde durch ein obligatorisches Darlehen von der Helaba Dublin finanziert.
In der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof stellten die Richter kürzlich fest, dass die Bank für ihren Darlehensvertrag keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet hat. Die sich daraus ergebende Rechtsfolge ist, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nicht zu laufen begann und der Darlehensvertrag auch noch Jahre später widerrufen werden kann. Da die nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen für eine Vielzahl von Darlehensverträgen verwendet wurden, sind zahlreiche Anleger, die Verbraucher sind, davon betroffen. Sie können unter Umständen sogar noch heute den Widerruf erklären.
Falls der Verbraucher den Widerruf erklärt, kann er von der Bank seine eigenfinanzierte Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückverlangen. Im Gegenzug muss er seine Fondsbeteiligung der Bank übertragen. Dafür muss er das Darlehen nicht mehr zurückbezahlen. Der Widerruf hat schließlich keinerlei Auswirkungen auf die steuerlichen Ergebniszuweisungen für die Vergangenheit.
Die Wirtschaftslage des Filmfonds MONTRANUS II fällt bisher eher ernüchternd aus. Die anfangs versprochenen Ausschüttungen betragen aktuell lediglich 20 % der eigenfinanzierten Einlage. Auch eine mögliche Schlussausschüttung würde den eingetretenen Kapitalverlust nur zu einem Teil kompensieren können. Im Endeffekt müssen sich die betroffenen Anleger deshalb auf einen Verlust ihres investierten Kapitals einstellen.
Betroffene Anleger sollten sich umgehend fachlich beraten lassen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung