Das Landgericht stützt seine Entscheidung darauf, dass die Bank ihre Kundin nicht über die an sie fließenden Provisionszahlungen aufgeklärt habe. Darüber hinaus sei weder über die in den Fonds geplante Mittelverwendung, insbesondere über die weichen Kosten, noch über die Nachhaftung für wieder aufgelebte Haftung als Kommanditistin beraten worden. Der Kundenberater der ApoBank hatte in seiner Vernehmung als Zeuge die Beratungsfehler eingeräumt.
Das Landgericht verurteilte die ApoBank daher in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, an die Klägerin rund 48.500 € zu zahlen, die Klägerin von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit den beiden Fondsbeteiligungen sowie eventuellen steuerlichen Nachforderungen freizustellen und ihr die für ein durchgeführtes Güteverfahren entstandenen Kosten zu erstatten.
Haben Sie nach Beratung durch die ApoBank Schiffs- oder Immobilienfonds gezeichnet und möchten wissen, ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
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