Die Vorgehensweise der MS Rike GmbH & Co. KG scheint jedoch aus mehreren Gesichtspunkten fraglich. Aus rechtlicher Sicht ist der unmittelbare Anspruch der KG gegen die Anleger sehr fraglich, da sich die Anleger nicht unmittelbar an der KG beteiligt haben.
Die betroffenen Anleger könnten ihren Schaden begrenzen, wenn Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Nach der aktuellen Rechtssprechung bestehen für die Anlageberater erhebliche Aufklärungs- und Informationspflichten. Kommen die Berater dieser Pflicht nicht nach, so machen sie sich schadensersatzpflichtig. Der Anleger kann in einem solchen Fall nicht nur die Rückabwicklung der Beteiligung und die Rückzahlung des investierten Betrages geltend machen, sondern darüber hinaus Zinsen für die ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Betroffene Anleger sollten daher in verschiedene Richtungen Ansprüche prüfen lassen.