Die Nauerz & Noell AG warb seit dem Jahr 2005 Anleger mit der Aussicht auf hohe Renditen. Mittels Genussrechten sollten sich Anleger an der Gesellschaft beteiligen und dadurch an deren Gewinn partizipieren können. Nach Presseberichten wurde der Vorstand der Nauerz & Noell AG, Herr Georg Nauerz in der Zwischenzeit erstinstanzlich zu einer Haftstrafe von 4 Jahren wegen Betrugs (noch nicht rechtskräftig) verurteilt.
Für die Geschädigten bestehen nun mehrere Möglichkeiten, den ihnen entstanden Schaden wieder ersetzt zu bekommen. Neben der Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren können Anleger der Nauerz & Noell AG grun Schadensersatzansprüche geltend machen. In Betracht kommen hier Ansprüche gegen Herrn Nauerz und gegen Anlageberater. „Letzteres gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Kapitalanlage immanenten Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Auch die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen Herrn Nauerz sind unserem Erachten nach grundsätzlich als relativ gut zu bewerten. Diese Einschätzung fußt auf dem Umstand, dass es uns bereits gelungen ist, für einen Anleger in einem Eilverfahren einen dinglichen Arrest gegen Herrn Nauerz zu erwirken. Das Gericht hat hierbei in einem summarischen Verfahren die Begründetheit des Antrages überprüft und daraufhin den Arrest erlassen.“ Rechtsanwalt Luber rät daher all jenen Personen, die sich von der Nauerz & Noell AG geschädigt fühlen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
CLLB Rechtsanwälte
RA Christian Luber, LL.M., M.A.
Liebigstraße 21, 80538 München
Tel.: 089/552 999 90
Fax.: 089/552 999 50
Email: @email
Web: www.cllb.de