Nach Ablauf der 15 Jahre muss lediglich das Dokument ausgetauscht werden. „Das dient in erster Linie dem Fälschungsschutz sowie der Aktualisierung der persönlichen Daten und des Lichtbilds.“, erklärt Rechtsanwalt Fritzsch. Die Befristung ist allerdings nicht die einzige Änderung beim neuen Führerschein. Auch die Einteilung der einzelnen Fahrerlaubnisklassen unterscheidet sich. Davon sind Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, allerdings nicht betroffen. „Für die gilt Bestandsschutz.“, so der Jurist.
Die meisten Änderungen bei den Führerscheinklassen betreffen Zweiräder und Anhänger.
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