Direkt zum Inhalt
schmallenberg.txt

Agentur

OLG Hamm stärkt Anlegerrechte


31. Januar 2013, 16:15
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Gute Nachrichten aus Hamm: Das OLG im westfälischen Gerichtsbezirk hat die Verbraucherrechte von Kapitalanlegern mit aktuellen Entscheidungen maßgeblich gestärkt. Sie erinnern Banken und Berater an ihre Pflicht, bei Gesprächen rund um Anlageberatung ungefragt auf eventuelle Kick-Backs hinzuweisen. Geklagt hatte eine Anlegerin aus dem Kreis Borken gegen die Commerzbank.

Die Klägerin hatte sich nicht unbedingt nur über die Provisionszahlung von bis zu 8,45 Prozent ihrer Anlagesumme an ihren Berater geärgert, sondern auch darüber, dass diese Provision nicht Gegenstand des Beratungsgespräches war. Die Hoffnung auf hohe Provision begründe ein besonderes Interesse der Bank an diesem Abschluss. Darüber Bescheid zu wissen, gehört spätestens seit den letzten BGH-Urteilen zu "Kick-Backs" zu den Grundvoraussetzungen fairer und rechtlich einwandfreier Anlageberatung.

In einem zweiten Urteil machte das OLG Hamm recht deutlich, dass sich ein Anleger auf die Inhalte eines Verkaufsgespräch verlassen können muss. Die schriftlichen Risikohinweise nicht zu lesen, könne einem Anleger nicht als "grob fahrlässig" ausgelegt werden. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: "Das Urteil bedeutet nichts anderes, als dass im Gespräch auch ungefragt über Risiken aufgeklärt werden muss."

Höchst erfreut ist der Jurist auch darüber, dass das OLG Hamm in zwei Verfahren sehr deutlich Stellung zu Kick-Backs bezieht und damit Verbraucherrechte an einem weiteren OLG-Standort entsprechend der BGH-Meinung auslegt!

Cäsar-Preller: "Ganz besonders für die zig-tausend Schiffsfonds-Opfer dürften verschwiegene Kickbacks eine ideale Verhandlungseröffnung sein, um eine Anlage erfolgreich rückabwickeln und Schadensersatz fordern zu können!"

AZ: I-34 U 81/11, mündliche Beratung I-34 W 173/12

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei(at)caesar-preller.de
www.caesar-preller.de

Kontakt