Im Rahmen so genannter qualifizierter Rotlichtverstöße (also Ampel länger als eine Sekunde Rot) wird das Überfahren einer roten Ampel mit 4 Punkten, 200 Euro und einem Monat Fahrverbot bedacht. Gefährdungen und Sachbeschädigungen können das Bußgeld hierbei auf bis zu 360 Euro erhöhen. (Stand 2012)
Die Rechtsanwälte Lüdecke & Fritzsch von www.blitzerblog.de bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. RA Fritzsch: "Nur so kann nach einem Rotlichtverstoß wirklich qualifiziert beurteilt werden, ob sich ein Einspruch lohnt oder nicht."
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