Mehrere Kanzleien aus dem Kreis der Anlegerschutzanwälte e.V. setzen sich seit langem für Mandanten mit Angeboten der RWB AG aus Oberhaching bei München auseinander, die schon seit 1999 Kleinanleger mit Beteiligungsmöglichkeiten auf dem Sektor der „Private Equity“ beglückt. „Private Equity“ bedeutet dabei, das Geld für Wagnis- bzw. Risikokapital zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich somit um sehr risikoreiche Geldanlageformen, die für einen auf Sicherheit bedachten Nomalanleger ungeeignet sind.
Die Verträge haben teilweise sehr lange Laufzeiten. Auch vermeintliche kleine Raten summieren sich so zu hohen Gesamtbeträgen. Dabei sind die angewandten Vertriebsmethoden aus Sicht der Anlegerschutzanwälte nicht selten irreführend und begründen Schadensersatzforderungen.
Was ist „Private Equity“ - neuer Heilsbringer der Anlagewelt ?
Nachdem Anleger viele Millionen im „New Economy“-Boom des „Neuen Markts“ versenkt haben, treiben Investoren seit einigen Jahren eine neue Sau durchs Dorf. Gesucht wird Wagniskapital für neue Firmen, die ihre Geschäftsideen so preiswerter als mit einem Bankkredit verwirklichen wollen. Ob eine Bank bei manch einem dieser neuen Geschäftsideen aus Risikogründen überhaupt einen Kredit geben würde, steht auf einem anderen Blatt.
Nun sollen sich auch für die Kleinanleger erhebliche Chancen mit „Private Equity“-Investitionen ergeben, so die Versprechungen der Vermittler.
Es gibt inzwischen kaum eine Blind-Pool-Gesellschaft am grauen Kapitalmarkt, die nicht auf „Private Equity“ setzt. Blind-Pool bedeutet, dass der Anleger bei Einzahlung des Geldes überhaupt nicht weiß, wo dieses konkret investiert wird. Er startet buchstäblich mit seinem Geld einen Anlegerblindflug“. Dabei handelt es sich letztlich um nichts anderes als die früher so genannten „unternehmerischen Beteiligungen“, mit denen schon die pleite gegangene Göttinger Gruppe / Securenta AG punkten wollte. Und heute versprechen etwa Frankonia-Nachfolgegesellschaften wie die CSA Beteiligungsfonds oder die Südwest Finanz Vermittlung AG, mit „Private Equity“ die Rendite zu maximieren - alter Wein in neuen Schläuchen also.
„Private Equity“ ist dabei nichts anderes als eine Investition vornehmlich in nicht börsennotierte Unternehmen. Das können junge Gesellschaften mit ungewisser Zukunft sein, die sich noch in der Entwicklung befinden, oder auch etablierte, die expandieren wollen oder aus sonstigen Gründen Kapital benötigen. Für den Laien imposant sind die dazu gehörigen Typisierungen wie „early Stage“, „later Stage“, „Buy out“ oder „Secondary“, mit denen man sich häufig interessant macht.
Haben Sie im Beratungsgespräch verstanden, um was es geht ?
Das Kapital wird dabei in Fonds mit bestimmten regionalen oder branchenspezifischen Schwerpunkten gesammelt, bei denen ein kompetentes Management Investitionschancen erkennen und nutzen soll. Es stammt von institutionellen Großanlegern und zunehmend auch von normalen Sparern, die die Hürden der hohen Mindesteinlagen mit sog. „Feeder-Fonds“ nehmen. Gemeinsam ist allen, dass sie auf eine hohe Rendite hoffen, die je nach Entwicklung des Unternehmens und der Vertragsgestaltung durchaus erzielt werden kann. Möglich sind allerdings auch hohe Verluste bis hin zum Totalverlust.
Wurden Sie darüber vom Vermittler aufgeklärt ?
Die RWB AG tritt genau an dieser Stelle auf. Sie initiiert inzwischen seit einigen Jahren sogenannte Dachfonds, mit denen ausgewählte Anteile an diversen Private-Equity-Fonds erworben werden sollen. Sie wendet sich damit vornehmlich an Kleinanleger, die sich mit Einmalzahlungen und / oder Ratenzahlungen beteiligen können und so die Möglichkeit haben sollen, von den vermeintlichen Chancen zu profitieren. Die Risiken für die Anleger sollen durch ausreichend Streuung gering gehalten werden. Ob die Rechnung aufgeht, hängt aber nicht nur von der erfolgreichen Entwicklung der Fonds und der von diesen getätigten Investitionen ab. Auch die Kostenstruktur, die Laufzeit und die Vertragsgestaltung beeinflussen maßgeblich den Erfolg für den Anleger.
Hat der Vermittler Sie im Gespräch über Kosten, Laufzeit und Vertragsgestaltung aufgeklärt ?
Hohe Kosten mindern die Gewinnaussichten
Die hohen durch RWB angesetzten Kosten, vor allem für Vertriebsprovisionen, werden nämlich gleich zu Beginn abgezogen und stehen dann für Investitionen nicht mehr zur Verfügung, was sich gerade bei den Ratensparverträgen recht dramatisch auswirken kann. Vor allem bei den früheren RWB-Fonds lagen diese Kosten bei über 23 %, wobei noch laufende Verwaltungskosten und Kosten für das Management hinzu kamen.
Hat der Vermittler Ihnen im Gespräch erläutert, wie hoch Vertriebsprovision und Verwaltungskosten sind ?
Problematisch sind auch Regelungen über Entnahmen, die die Anleger teilweise bei Einmaleinlagen in die Fonds tätigen können. Dabei handelt es sich häufig nur um eine Rückzahlung des eingezahlten Geldes, die bei einem sogenannten negativen Kapitalkonto zu Nachzahlungen führen kann. Dazu kommt es, wenn den Entnahmen kein Gewinn der Gesellschaft in mindestens gleicher Höhe gegenübersteht. Gerade an einem solchen Gewinn fehlt es aber immer wieder. Die Entnahmen vermitteln dann ein trügerisches Bild von den Verhältnissen. Mittlerweile sind Fälle bekannt, in denen bei anderen Beteiligungsgesellschaften aus diesem Grund Nachzahlungen von den Anlegern gefordert und gerichtlich durchgesetzt werden.
Hat der Vermittler Sie über das Risiko von Nachzahlungen aufgeklärt ?
Nicht nur über dieses Risiko wird häufig nur unzureichend aufgeklärt, sondern die besagten Entnahmen werden zudem von den Vermittlern gerne als Ausschüttungen bezeichnet, womit gegenüber dem Anleger nicht selten der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine garantierte Rendite oder die Verteilung des Gewinns. Tatsächlich wird einem aber nur erlaubt, einen Teil seines eingezahlten Geldes wieder zurückzunehmen – mit einem Gewinn sollte man das nicht verwechseln.
Die Anleger binden sich bei der RWB AG zudem vor allem bei den Ratenverträgen über extrem lange Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und müssen so über eine bei Vertragsschluss kaum absehbare Zeit monatliche Zahlungen erbringen. Bei der Beteiligung am sogenannten PLUSsystem steigt der Anleger noch automatisch in einen Nachfolgefonds auf, ohne genau zu wissen, welche Investitionen dieser dann tätigt.
Zweifelhafte Vertriebsaussagen
Aussagen von Vermittlern, eine RWB-Beteiligung sei risikolos und eigne sich für den sicheren Aufbau der Altersvorsorge, sind daher mindestens irreführend und begründen aus unserer Sicht Schadensersatzansprüche. Denn trotz der breiten Streuung aufgrund der Dachfondsstruktur: ein Verlust, sogar ein Totalverlust, ist nicht ausgeschlossen. Somit eignen sich diese Beteiligungen per se nicht als Altersvorsorgeprodukt.
Können Sie aus Ihrer Sicht die Fragen, die wir im Text gestellt haben, ganz oder überwiegend mit „Nein“ beantworten, spricht einiges für eine falsche Beratung, die Schadensersatzansprüche begründen kann. Wir raten dann dringend, zur Vermeidung möglicher Vermögensnachteile zu einer anwaltlichen Beratung. Gerade wenn der Vertrag vorsieht, dass noch viele Jahre eingezahlt werden muss, sollten Sie schnellstmöglich die Frage klären, ob dies angesichts der Risiken der Kapitalanlage vertretbar ist oder nicht.
Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
Kesselstr. 19
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