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KAP Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Schiffsfonds Anleger gehen leer aus - Schiffsverkauf bei der MS ‘CAPE DARBY’...


16. Januar 2014, 10:22
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Erst im Juli und August 2013 informierte die MS ‘CAPE DARBY’ Schiffahrts GmbH & Co. KG ihre Anleger über die äußerst angespannte Liquiditätsituation der Gesellschaft. Mit Schreiben vom 09.01.2014 setzt sie die Anleger vor vollendete Tatsachen: Nach eigener Mitteilung hat sie trotz schwieriger Marktlage das Schiff in Rekordzeit für Euro 8,5 Mio. verkauft und schon am 18.11.2013 an die Käuferin übergeben. Das perfide daran, die Anleger werden aus dem Verkaufserlös jedoch keinen Cent erhalten.

Die Euro 8,5 Mio., die die MS ‘CAPE DARBY’ Schiffahrts GmbH & Co. KG für den Verkauf des Schiffes von der Käuferin vereinnahmt hat, reichen laut Gesellschaft gerade für die Deckung der Gesamtverbindlichkeiten, sprich vor allem für die Rückführung der Darlehen der finanzierenden Bank. Die Anleger hingegen gehen leer aus und müssen ihre Verluste vollständig tragen. Dies ist leider kein Einzelfall. KAP Rechtsanwälte betreuen eine Vielzahl von Mandanten mit Beteiligungen an den unterschiedlichsten Schiffsfonds und mussten häufig feststellen, dass die ihre Schiffe auf Druck der finanzierenden Banken oft viel zu schnell und weit unter Wert verkaufen, nur um die Banken befriedigen zu können. Dass die Schiffsverkäufe oftmals zu Lasten der Anleger gehen und diese auf großen Verlusten sitzen bleiben, nachdem das Schiff als Sachwert verkauft wurde, scheint weder die Banken noch die Schifffonds selbst zu interessieren. Auch bei der MS ‘CAPE DARBY’ Schiffahrts GmbH & Co. KG vermisst man einen Hinweis auf ein Bedauern.

Betroffene Anleger müssen sich jedoch nicht mit den drohenden Verlusten abfinden.

Durch die Schilderungen der Beratung durch die von uns vertretenen Anleger der MS ‘CAPE DARBY’ Schiffahrts GmbH & Co. KG haben wir mehrfach Anhaltspunkte für eine Haftung der Berater bzw. Vermittler und auch der Initiatoren und Gründungsgesellschafter gegenüber den Anlegern auf Schadensersatz gefunden.

Die riskanten Schiffsbeteiligungen des Emissionshauses König & Cie. wurden den von uns vertretenen Anlegern oft von den Beratern bzw. Vermittlern als sichere Anlagen beispielsweise im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, zum Vermögensaufbau oder gar Altersvorsorge, häufig zusammen mit einer Fremdfinanzierung, empfohlen. Diese spekulativen Unternehmensbeteiligungen mit hohen (Verlust-)Risiken eigenen sich aber gerade nicht als sichere Anlagen, erst recht nicht zusammen mit einer Fremdfinanzierung.

Betroffenen Schiffsfonds Anlegern ist daher eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen.

Eine Auszug weiterer Emissionshäuser mit Schiffsfonds finden Sie unter:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/schiffsfonds/

Gezielt zum Thema KÖNIG & CIE. sind für Sie unter folgendem Link zusätzliche Infos verfügbar:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/schiffsfonds/koenig…

Hab Sie Fragen an KAP Rechtsanwälte? Rufen Sie uns an: 089-41.61 72.75-0

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