Dem von mzs Rechtsanwälte vertretenen Kläger muss die Sparkasse nun die Beteiligungssumme zuzüglich Agio und abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen erstatten, Zug-um-Zug gegen Übertragung der Beteiligung am Schiffsfonds "MS Santa Leonarda". Rechtsanwalt John sieht das Urteil als weiteren großen Erfolg an: „Es bestätigt, dass Anleger, die sich an geschlossenen Schiffsfonds beteiligten, unter Umständen gute Erfolgschancen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den beratenden Banken haben. Anleger sollten sich diesbezüglich von spezialisierten Anwälten beraten lassen.“
mzs Rechtsanwälte warten mit Spannung auf die derzeit noch nicht vorliegenden Urteilsgründe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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