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Agentur

Schuldfrage bei Verkehrsunfall eindeutig klären


18. Dezember 2012, 12:20
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Das Gepäck ist im Kofferraum verstaut, die Kinder angeschnallt und los geht die Fahrt in den Weihnachtsurlaub. Doch plötzlich knallt und scheppert es. Ausgerechnet jetzt ein Verkehrsunfall. „Da sind die Urlaubsfreuden natürlich erst mal dahin. Dennoch muss man jetzt Ruhe bewahren und besonders muss die Schuldfrage geklärt werden“, sagt Rechtsanwalt Roland Fritzsch, Experte für Verkehrsrecht der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.

Denn die Schuldfrage entscheidet im Endeffekt darüber, ob und wie viel Schadensersatz man erhält. Die Schuldfrage kann auf verschiedene Weise geklärt werden. Durch Zeugenaussagen oder auch durch ein Sachverständigengutachten. Häufig lässt sie sich auch gar nicht so eindeutig klären. Zudem kennt die Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen noch eine Besonderheit – die „Betriebsgefahr eines Kfz“.

„Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in jedem Kfz aufgrund seiner Beschaffenheit, Größe, Gewicht, Geschwindigkeit, etc. auch ein gewisses Gefahrenpotenzial schlummert. Das ist die so genannte Betriebsgefahr“, erklärt Rechtanwalt Fritzsch. Die Folge: Auch der Verkehrsteilnehmer, der den Unfall nicht verursacht hat, trägt allein wegen dieser Betriebsgefahr eine Mitverantwortlichkeit. „Die einzige Ausnahme ist, wenn der Unfall unvermeidbar war, also für den Betroffenen nachgewiesen werden kann, dass der Unfall auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können“, so Verkehrsrechtsexperte Fritzsch. Daher legt die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte immer großen Wert darauf, eben genau diese Unvermeidbarkeit oder nur geringe Mitschuld ihrer Mandanten nachzuweisen. „Der Grad der Mitschuld begründet letztlich die Höhe des Schadensersatzes“, so Rechtsanwalt Fritzsch.

Mehr Informationen: http://www.blitzerblog.de/themen/verkehrsunfall/

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte
Hinüberstraße 8
30175 Hannover
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