Das Seearbeitsgesetz soll grundsätzlich für alle Personen gelten, die an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge tätig sind. Das Verfahren zur Feststellung der Seediensttauglichkeit, die Berufsausbildung an Bord und die medizinische Ausstattung werden auf eine einheitliche, den praktischen Erfordernissen entsprechende rechtliche Grundlage gestellt. Neu geregelt werden die Vorgaben des Seearbeitsübereinkommen über die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsinspektion und die soziale Betreuung der Seeleute. Das Seemannsgesetz aus dem Jahre 1957, das bisher das Seearbeitsrecht regelt, wird aufgehoben. Seine überkommenen Regelungen, insbesondere im Bereich des Urlaubs-, Kündigungs-, und Heimschaffungsrechts, werden im Seearbeitsgesetz modernisiert. Das bestehende System der flaggen- und hafenstaatlichen Kontrollen wird auf die Überprüfung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute ausgeweitet. Das Seearbeitsgesetz trägt durch arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards zu einem fairen Wettbewerb in der globalen Handelsschifffahrt bei.
Der Gesetzentwurf wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten.
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