Wie das Landgericht München I nun in einem der Verfahren gegen die Südfinanz Holding AG in einer vorläufigen Rechtsansicht äußerte, geht die Kammer derzeit von einer Begründetheit der Klage aus. Hierzu erklärt Rechtsanwalt
Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für CLLB Rechtsanwälte betreut: „Diese Rechtsansicht stützt unsere Auffassung vollumfänglich. Die Südfinanz Holding hat sich vertraglich verpflichtet, die Zinsen i.H.v. 9 % p.a. an die Anleihegläubiger zu bezahlen. Kommt die Gesellschaft dieser Verpflichtung nicht nach, ergibt sich hieraus regelmäßig unserer Ansicht nach eine Kündigungsmöglichkeit für die Anleger.“
Rechtsanwalt Luber weist in diesem Zusammenhang ferner darauf hin, dass nach übereinstimmenden Erklärungen mehrerer Mandanten der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch die Zinszahlungen für den Maitermin 2011 von der Südfinanz Holding AG nicht an alle Inhaber der Teilschuldverschreibungen geleistet wurden. Die Südfinanz Holding AG selbst gibt hierzu auf ihrer Homepage keine Stellungnahme ab. Vielmehr erklärt sie lediglich hinsichtlich der November-Zinsen, dass es noch nicht gelungen sei, die verspätete Zinszahlung vorzunehmen.
„Falls die Zinsen seit mehr als 15 Tagen nach dem Fälligkeitstag nicht ausbezahlt werden sind, so ergibt sich unserer Ansicht nach hieraus eine weitere Kündigungsmöglichkeit für die Anleger“, so
Rechtsanwalt Christian Luber weiter. „Dies betrifft insbesondere Anleger, die erst nach dem 01.11.2010 die Anleihe der Südfinanz Holding AG erworben haben.“
Rechtsanwalt Luber rät daher den Gläubigern der Teilschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG, mögliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Pressekontakt: Christian Luber, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: @email Web: www.cllb.de