Egal ob in der Ortschaft, auf Land- und Bundesstraßen oder auf der Autobahn – wer schneller unterwegs ist als erlaubt und erwischt wird, muss mit einer entsprechenden Strafe rechnen. „Das reicht von einem Bußgeld, über Punkte im Zentralregister bis hin zum Fahrverbot.“, erklärt Rechtsanwalt Lüdecke. Entscheidend für das Strafmaß ist unter anderem, wie deutlich die Geschwindigkeitsüberschreitung ist.
Selbst wenn auf Autobahnen kein Tempolimit gilt, darf übrigens nicht einfach nach Herzenslust aufs Gaspedal getreten werden. „Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden, ebenso wenig darf zu dicht aufgefahren oder gedrängelt werden.“, stellt Rechtsanwalt Lüdecke klar. „Betrachten wir mal einen Extremfall - wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als ein Zehntel des halben Tachowerts beträgt, drohen beispielsweise 400 Euro Bußgeld, 4 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 3 Monaten.“, erklärt der Jurist.
Allerdings können sowohl bei Geschwindigkeitsverstößen, als auch bei Abstandsverstößen, die Messungen fehlerhaft sein. „Die technischen Geräte können nicht ordnungsgemäß funktionieren, nicht mehr geeicht gewesen oder falsch bedient worden sein. Das alles wären Ansatzpunkte für die Verteidigung“, so Rechtsanwalt Lüdecke. Für eine effiziente Verteidigung ist auf jeden Fall Akteneinsicht erforderlich, die nur von einem Rechtsanwalt beantragt werden kann.
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